Pflanzen und Pflegen

Der Umgang mit Pflanzen und Saatgut ist de facto die Kernkompetenz eines Gärtners. Sie zu kennen und trotz der gewaltigen Vielfalt richtig zu benennen, sie nach den notwendigen Lebensbedingungen standortgerecht auszuwählen und fachlich richtig einzupflanzen und auszusäen, zu wässern, aber auch zu pflegen, zurückzuschneiden, auszudünnen und von Schädlingen zu befreien sind wichtige Bestandteile seiner täglichen Arbeit.


Begrünung

Als Begrünung bezeichnen wir in diesem Zusammenhang den Prozess der Auswahl, sowie der Anpflanzung und der Aussaat direkt an, auf oder im Umfeld von Bauwerken oder in den verschiedensten Formen von Grün- sonstigen Freianlagen. Bäume, Büsche, Stauden und Blumen werden gepflanzt. Beete und Rasenflächen anlegen, Bäume setzen, Dächer und Fassaden mit Pflanzlichem gestalten, darum geht es. Dabei ist es heute üblich, auf eine Vielzahl meist extern vorgezogener Ressourcen zurückzugreifen. Spezialisierte Baumschulen beschäftigen sich mit der Anzucht dann schon stattlicher Laub- oder Nadelgehölze. Rasen wird als Rollrasen faktisch bereits begehbar ausgebracht. So können immer mehr neu angelegte Gärten oder Grünanlagen sozusagen ohne die Phase des Anfangswachstums quasi biologisch optimiert und nutzungsfertig übergeben werden.


Kultivierung

Als Kultivierung bezeichnen wir in diesem Zusammenhang die Aufrechterhaltung der möglichst optimalen Bedingungen für das Wachstum und die Entwicklung der ausgebrachten Kulturpflanzen. Dazu gehört es unter anderem also Unkräuter zu beseitigen, Abgeblühtes zu entfernen, Triebe zu stutzen und zu ziehen, Gehölze und Pflanzen mit Schutzmitteln und durch saisonale Rückschnitte zu pflegen. Durch regelmäßige Kontrolle eine rechtzeitige Erkennung von Problemen wie Schädlings- oder Pilzbefall zu gewährleisten ist genau so Sache der Betriebe des Garten- und Landschaftsbaues, wie der Abtransport des Schnittgutes und seine sachgemäße Kompostierung oder Vernichtung. Zumindest wenn es in irgendeiner Weise befallen ist. Nur so bleibt ein schöner Garten ein schöner Garten, behält eine Grünanlage ihre ästhetische Ausstrahlung und kann ihrer Aufgabe als Teil eines gesunden, gepflegten Stückes Natur gerecht werden. Am besten kommt die Pflege vom Fachmann, von der Fachfirma. Pflegen heißt umsorgen und fördern und bedeutet, zum richtigen Zeitpunkt das Richtige und vor allem das Notwendige zu tun. Deshalb empfiehlt sich als optimale Variante letztlich der Abschluss eines Pflegevertrages. Hier sind Varianten mit Jahrespauschalen einer Abrechnung nach Stundenpreisen vorzuziehen, da sie zugleich die gesamte planerische Kompetenz für die Pflegearbeiten in die Hand des Fachbetriebes legen. Üblich ist, Jahrespauschalen in monatlichen Raten zu begleichen.


Landschaftspflege

Das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) regelt im § 2, Absatz 13: Die Landschaft ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen zu sichern. Ihre charakteristischen Strukturen und Elemente sind zu erhalten oder zu entwickeln. Beeinträchtigungen des Erlebnis- und Erholungswerts der Landschaft sind zu vermeiden. Zum Zweck der Erholung sind nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen zu schützen und, wo notwendig, zu pflegen, zu gestalten und zugänglich zu erhalten oder zugänglich zu machen. Vor allem im siedlungsnahen Bereich sind ausreichende Flächen für die Erholung bereitzustellen. Zur Erholung im Sinne des Satzes 4 gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigungen in der freien Natur.

In diesem Sinne widmet sich die Landschaftspflege auf lokaler und regionaler Ebene dem Erhalt der ökologischen und landschaftlichen Vielfalt. Zur Landschaftspflege zählt auch die Sanierung und Neuanlage großräumiger regionaler Landschaftstypen, wie der Moor- und Heidelandschaften in Niedersachsen beispielsweise, oder der typischen Watt- und Deichstrukturen an der Nordseeküste. Schwerpunktthema der Landschaftspflege in fast ganz Mitteleuropa sind auch die Streuobstwiesen, die zu den am meisten gefährdeten Biotopen zählen. Diese gesetzlich fixierte Verantwortung zur Erhaltung und Regenerierung landschaftstypischer Besonderheiten wird praktisch von den Betrieben des GaLaBau wahrgenommen. Im Einzeln gibt es zur Umsetzung dieser gesetzlichen Zielstellungen im Rahmen der Landschaftsplanung auf Länderebene, aber auch im regionalen und kommunalen Bereich detailliert definierte Ziele, die der Bewahrung und Gestaltung von Natur und Landschaft dienen.

Landschaftsbauer rekultivieren Mülldeponien, Tagebaue und Kiesgruben, legen Biotope an oder lassen historische Gartenanlagen wiedererstehen.



(c) by Päffgen GmbH bzw. deren Autoren 2009, www.Landschaftsbau.de

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